Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit
die meisten Menschen müssen von Ihrer Hände Arbeit leben. Um so schlimmer wenn die Arbeitskraft nicht mehr vollständig zur Verfügung steht.
für Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind,
besteht kein Anspruch mehr auf die Rente wegen Berufsunfähigkeit. Das Leistungsvermögen ist daher unter Berücksichtigung aller Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zu beurteilen. Welchen Beruf die Versicherten erlernt oder ausgeübt haben, ist für die Beurteilung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht relevant.
vor dem Hintergrund dieser Beurteilungen bedeutet das, dass jede mögliche noch zu erbringende Arbeit anzunehmen ist. Der jeweils erlernte Beruf wird nicht berücksichtigt sondern lediglich die Zumutbarkeit der Arbeit. Darüber hinaus wird unterschieden wie Leistungsfähig der Betroffene pro Tag noch ist. Nur wer täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann erhält eine Erwerbsminderungsrente. Wer täglich länger als 3 Stunden arbeiten kann aber nicht länger als 6 Stunden, erhält eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Wer pro Tag länger als 6 Stunden arbeiten kann, der bekommt keine Erwerbsminderungsrente.
Zusätzliche Hürde für Berufseinsteiger
die Wartezeiten von 5 Jahren müssen erfüllt sein, bevor ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Somit stehen Auszubildende in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst in den ersten Jahren Ihrer Berufstätigkeit ohne Versicherungsschutz da. Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit ist keine Frage des Alters. Sicherlich steigt mit zunehmenden Alter die Gefahr Berufsunfähig oder Dienstunfähig zu werden. Durch Unfälle und psychische Belastungen am Arbeitsplatz kann es jeden Arbeitnehmer auch in jungen Jahren treffen.
Private Absicherung der Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit
wird vernachlässigt und wenig Beachtung geschenkt. Bestehende Verträge sind oft überaltert und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Oft sind diese Altverträge auf ein Endalter von 55 Jahren (maximal) abgeschlossen worden. Was passiert aber zwischen dem 55. Lebensjahr und dem 65. 67. Lebensjahr? Zudem sind die Versicherungssummen meistens zu niedrig angesetzt.
Kombipolicen von LV und BU
werden die Lebensversicherungspolicen nicht mehr bezahlt, ist auch der Berufsunfähigkeitsschutz weg. Die reine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, in diversen Policen, sichert nur den Beitrag für die Hauptversicherung, z.B. der Lebensversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten sie damit nicht.
Risiko vom Sparen trennen
In jungen Jahren ist der Schutz der Berufsunfähigkeit erschwinglich. Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung kann in jungen Jahren meistens ohne Probleme erlangt werden, da der Gesundheitszustand des Betroffenen noch in Ordnung ist. Gleiches gilt für die Dienstunfähigkeitsversicherung. Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sollte wenigstens den normalen Lebensstandard sichern. Bedenken sie immer das es später zuspät sein kann.
Berufsunfähigkeit, warum Sie eine Versicherung separat abschließen sollten
Schließen Sie nämlich den Berufsunfähigkeits (BU)-Schutz als Zusatzvertrag zu einer Kapitallebensversicherung ab, laufen Sie Gefahr, später einmal den wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz ersatzlos zu verlieren. Der Grund: Die hohe Kündigungsquote bei den Lebensversicherungen, die bei 50% liegt. Tatsächlich werden etwa die Hälfte aller Kapitallebens- und Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt.
Weil die Lebensversicherer es nicht zulassen, dass nach einer Kündigung des Hauptvertrages Lebensversicherung die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung weitergeführt werden kann, verlieren sie nach Kündigung der Lebensversicherung auch den wichtigen BU-Versicherungsschutz.
Geldsorgen lassen Versicherungsschutz erlöschen
Für die 50% der Verbraucher, die vorzeitig an ihr Geld heran müssen und die Kündigung der Kapitalversicherung überlegen, etwa weil sie Schulden haben, bei Arbeitslosigkeit oder bei sonstigen veränderten Lebensumständen, stelle sich die Kombination Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz als Knebelvertrag dar. Entweder man verzichtet zu Gunsten des Versicherers auf eine Kündigung oder man kündigt den Vertrag, um an den Rückkaufswert der Kapitalversicherung zu gelangen und verliert dabei den wichtigen Berufsunfähigkeits-Schutz. Bei vernünftiger Betrachtung müsse dann oft von einer Kündigung abgeraten werden und die Verbraucher kämen nicht an ihr Geld heran.
Versicherungsschutz viel zu gering
In der Kombination Kapitalversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz werden oftmals viel zu geringe Versicherungssummen für den Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart. Dafür verantwortlich ist ebenfalls die Kapitallebensversicherung, denn diese verschlingt so viel Geld, dass der Beitrag für eine ausreichende Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oft nicht mehr bezahlbar wäre. Teilweise wird bei einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz auch an der Versicherungsdauer gespart: Der Versicherungsschutz endet dann zum Beispiel mit dem 55. Lebensjahr, obwohl gerade in der Zeit danach das Risiko einer Berufsunfähigkeit besonders hoch ist. Das kommt nur dem Versicherungsunternehmen zu Gute, denn das eigentliche Risiko im Alter wird gar nicht erst versichert.





